Patientenverfügung bei COVID-19 Erkrankung

Was ist zu bedenken?

Verfasst von Ursula Grether im April 2020 während der globalen Corona Pandemie

Politiker und Virologen erwarten bereits in den nächsten Tagen und Wochen und Monaten ein Ansteigen der Erkrankungszahlen mit COVID-19 bei älteren Menschen mit Vorerkrankungen. Und deren Überlebenschancen – vor allem, wenn sie maschinell beatmet wurden – sind schlecht. Das heißt: Jeder, der auch nur entfernt zu diesem Personenkreis zählt, sollte vorsorgen und sofort eine Patientenverfügung aufsetzen und sie mit dem Hausarzt und den Angehörigen besprechen. Die Hausärzte sollten gut vorbereitet sein auf die Beratung dieser Patienten, vor allem sich auskennen mit den verschiedenen Arten der Beatmung und deren Vor-und Nachteilen.

Von folgenden Fakten und Erfahrungen ist auszugehen:

  1. Nach den ersten Erkrankungsopfern der Corona Pandemie – überwiegend junge und mobile Menschen, die sich beim Skifahren oder auf weiten Reisen angesteckt haben und nicht so schwer erkrankt waren – sind jetzt ältere Patienten zu erwarten, die Vorerkrankungen haben. Bei ihnen sind stärkere Symptome wahrscheinlich.
  2. COVID-19 ist eine Lungenerkrankung, die, wenn sie fortgeschritten ist, zu schwerer Atemnot führt und für deren Behandlung Intensivmedizin mit maschineller Beatmung empfohlen wird.
  3. Bei der einfachen Beatmung, bei der zusätzlicher Sauerstoff über Maske oder kleine Schläuchlein in die Nase des Patienten fließt, atmet der Patient selbst und ist wach.
  4. Eine kontrollierte Beatmung durch eine Maschine im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung ist immer verbunden mit einer Druckbeatmung der Lunge und einer Sedierung. Das entspricht also einem künstlichen Koma. Der Patient sollte wissen, dass eine maschinelle Beatmung eine durch COVID 19 veränderte Lunge so stark schädigt, dass sie meist zum Tod oder zu erheblichen Behinderungen führt. Von den bisherigen Patienten, die maschinell beatmet wurden, hat nur ein sehr kleiner Prozentsatz überlebt. Und von den Überlebenden werden wiederum sehr viele schwer behindert sein.
  5. Die meisten älteren Menschen mit Vorerkrankungen, die in einem Pflegeheim oder Hospiz leben, wünschen sich für ihr Lebensende einen friedlichen Ort und liebevolle Begleitung durch Angehörige und/oder Profis. Sie wünschen sich eine sanfte palliativmedizinische Angst- und Schmerzkontrolle, bei der sie auch wach sein können. Die Palliativmedizin hat reichlich Erfahrung darin, zum Beispiel durch einen klugen Einsatz von Opioiden.
    Maschinelle Beatmung mit Sedierung scheint – im Falle einer COVID-19-Erkrankung – nicht zum Therapieziel eines Menschen aus dieser Gruppe zu führen.
  6. Normalerweise läuft die Aufnahme eines schwer kranken Patienten in ein Krankenhaus auf eine Maximalbehandlung hinaus, an deren Ende oft die Intensivstation mit künstlicher Beatmung steht.
  7. Gegenwärtig sind Besuche, selbst von nächsten Angehörigen und auch im Sterbefall, auf einer Intensivstation nicht erlaubt – wegen der großen Ansteckungsgefahr durch Corona.

Es gilt also diesen Automatismus zu unterbrechen. Und das geht am einfachsten mit einer klar formulierten Patientenverfügung bezogen auf die spezifische Erkrankung COVID-19. Und wie jede Patientenverfügung kann sie nur umgesetzt werden, wenn sie dem aufnehmenden Arzt oder Notarzt oder sehr früh dem Arzt auf der Intensivstation vorliegt. Das bedeutet, die Patientenverfügung sollte zusammen mit den allerwichtigsten Unterlagen eines Menschen mitgeführt werden.

Konkret: Wer sich als älterer oder vorerkrankter Mensch nach wie vor ein friedliches Sterben in ruhiger und liebevoller Umgebung mit Besuchsmöglichkeiten für seine Angehörigen wünscht, der sollte für den Fall einer COVID-19 Erkrankung per Patientenverfügung mitteilen: Ich möchte nicht in ein Krankenhaus, zumindest nicht auf die Intensivstation verlegt werden. Die Minimallösung ist für mich: Ich lehne eine maschinelle Beatmung ab.

Auch die Leitung eines Hospizes/eines Pflegeheims kann helfen, indem sie gemeinsam mit regionalen Palliativnetzwerken Notfallpläne entwickelt. Für jeden Bewohner könnte so geklärt werden, wie im konkreten Ernstfall vorgegangen werden soll. Menschen, die zum Beispiel nicht beatmet werden wollen, könnten dann palliativ versorgt werden.

Quellenangaben

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111818/Palliativmediziner-raten-zu-Patientenverfuegung
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-das-fuer-und-wider-der-beatmungstherapie-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200417-99-739275

Sie finden unter der Rubrik Vorsorge Artikel zu Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsverfügung, dem Testament und spirituellen Testament, der Bestattungsverfügung sowie den Zugang zu Downloads und  kostenlosen Broschüren

Die Erst-Veröffentlichung dieses Artikels durch Elysium.digital erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Autorin.


Kurzbiografie Ursula Grether

Buch „Aufstieg in die Tiefe“

Ursula Grether, Jahrgang 1951, begann als Studentin ihre weltumspannenden Reisen, die in über vierzig Länder führten. Dreißigjährig vollzog sie eine Wende, beschäftigte sich intensiv mit Buddhismus, zog zwei Kinder groß, arbeitete in Berlin als Ärztin und Familientherapeutin und gründete mit Freunden einen der ersten deutschen, buddhistischen Hospizdienste. Mit 60 erhielt sie die Diagnose Parkinson. Sie schrieb ein autobiografisches, spannendes und inspirierndes Buch mit dem Titel: „Aufstieg in die Tiefe“ das 2019 im Camphausen Verlag erschienen ist.

Lisa Freund
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Eine Antwort

  1. 10. Mai 2020

    […] Ursula Grether: Patientenverfügung bei Covid 19 Erkrankung […]

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