Mein digitales Testament

Warum es wichtig ist, auch seinen digitalen Nachlass zu regeln

Auf den ersten Blick scheint es nicht von Bedeutung zu sein. Wenn man stirbt, dann scheint es gleichgültig zu sein, was aus dem persönlichen Email-Postfach wird oder dem Facebook-Account. Aber ist das wirklich so? Gibt es Verträge, die Sie im Internet geschlossen haben? Möchten Sie eine selbstverfasste Nachricht jenen zukommen lassen, die sich per Email an Sie wenden möchten? Oder möchten Sie, dass alle Daten nach Ihrem Ableben gelöscht werden? Es ist wie bei allen Nachlass-Angelegenheiten auch hier gut und richtig, sich frühzeitig Gedanken zu machen.

Im Frühjahr 2015 erhielt ich eine denkwürdige Email. Ich verwalte eine Email-Liste aller derjenigen, mit denen ich im Abschlussjahrgang der Schule war, und lade sie ein Mal im Jahr zu einem zwanglosen Treffen in einem Lokal ein. Dieses Mal erhielt ich folgende Antwort:

Es ist vieles zu regeln heutzutage, und wenn du deinen Friedhof schon kennst, um so besser. Das hab ich mir bisher noch nicht überlegt.
Dafür habe ich aber meinen digitalen Nachlass geregelt (Email Passwörter, Facebook, Xing, etc.), damit die Leute, von denen ich ab und zu nette Nachrichten/Einladungen ob meiner Vergangenheit erhalte, Rückmeldung bekommen, das ich an meinem neuen Wohnort nicht mehr erreichbar bin.

ana_j-pixabay-computer-472016_1920Joachim hatte zum dritten Mal eine Krebsdiagnose erhalten und machte sich wenig Hoffnung. Aber er nutzte die Zeit, seinen Nachlass zu regeln, auch seinen digitalen Nachlass. Tatsächlich erhielt ich einige Monate später eine weitere Email von seinem Postfach aus:

Guten Tag Herr Ziegert,
da Sie die „Ehemaligen“ informieren, wollte ich nur kurz auf diesem Wege
mitteilen, dass mein Mann leider am 6.10.2015 an seinem Krebs verstorben
ist. 2 x hatte er es geschafft, den Krebs zu besiegen, aber dieses Mal
hat’s nicht geklappt, dafür war es zu bösartig, zu schnell und leider
unbesiegbar.
Mit traurigen Grüßen

Dies Erlebenis führte dazu, dass ich mich auch mit meinem eigenen Testament auseinandersetzte.

Was ist zu Bedenken für ein digitales Testament?

Passwörter

Experten raten schon seit jeher dazu, für alle Registrierungen unterschiedliche und obendrein möglichst komplizierte Passwörter zu verwenden, um die eigenen Daten zu schützen. Passwörter wie „geheim“, „abc123“, Vornamen von Lebenspartnern oder Kindern scheinen originell, sind aber von Experten schnell geknackt.

Eine einfache Lösung bietet das Programm Keepass (www.keepass.info). Sie können damit einfach Ihre Passwörter speichern und verwalten. Diese werden allesamt nach neuen Standards verschlüsselt. Das einzige Passwort, dass Sie sich merken müssen, ist das Passwort, mit dem Sie Keepass starten. Keepass ist kostenlos und „Open Source“, das heißt, dass Fachleute jederzeit prüfen können, dass nicht doch üble Gesellen heimlich ihre Passwörter übertragen.

Die Verwendung von Keepass führt dazu, dass Sie in Ihrem Digitalen Testament nur noch zwei Passwörter notieren müssen: Das Passwort zu Ihrem PC und das Passwort für Keeepass.

Wer erhält das Digitale Testament?

Sie können Ihre Wünsche zu Ihrem digitalen Nachlass natürlich auch Ihrem Notar überlassen. So ist alles an beieinander.

Einfacher ist es natürlich,  jemanden auszuwählen, dem Sie einen verschlossenen Umschlag mit Ihren Daten und Wünschen übergeben: Ihre/r LebenspartnerIn, einem/r guten Freund/in oder einem Ihrer Kinder. Natürlich sollten Sie dies nur Menschen geben, denen Sie absolut vertrauen, dass Ihre Daten erst nach Ihrem Tod verwendet werden – und dass sie diese Informationen auch so aufbewahren, dass nicht ein Dritter sie erhält – etwa ein Einbrecher.

Was soll mit Ihren Daten geschehen?

Im Idealfall haben Sie alle Zugangsdaten zu den verschiedenen Web-Seiten in Keepass oder in einem Dokument gespeichert. Überlegen Sie sich nun für jeden einzelnen, was damit geschehen soll. Keepass hat zu jedem Passwort auch ein Feld für Anmerkungen, dort können Sie Ihren Wunsch notieren. Sie könnten beispielsweise notieren:

  • Mein Email-Postfach soll vollständig und unwiderbringlich gelöscht werden.
  • Auf meiner Facebook-Seite soll folgender Text veröffentlich werden: „…“
  • Mein Konto im Shop XY soll gelöscht werden.
  • Mein Vertrag über die Domain xyz.de bei Provider Z soll beendet werden. (Die Domain soll auf folgende Person/Unternehmen/Verein übertragen werden: …)
Michael Ziegert
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