Mein digitales Testament

Warum es wichtig ist, auch seinen digitalen Nachlass zu regeln

Email-Postfächer

Emails enthalten nicht selten vertrauliche Informationen. Möchten Sie dass diese Daten archiviert werden, damit sie auch nachträglich noch gelesen werden können? Dazu können Sie beispielsweise Programm wie MailStore Home verwenden. Alternativ können Sie Ihre/n Nachlass-VerwalterIn auffordern, alle Emails zu löschen.

Internet-Domains

Internet-Adressen sind keineswegs Schall und Rauch, sondern können einen erheblichen Wert darstellen. Deshalb sollten Sie es nicht dem Zufall überlassen, wer Ihre Domains erhält. Wenn Sie beispielsweise über www. IhrNachname.de verfügen, so werden sich Familienangehörige sicherlich freuen, diese weiter nutzen zu können.

Wenn Sie die Rechte beispielsweise für die Domain Ihres Unternehmens persönlích halten sollten, so ist es zu empfehlen, diese noch zu Lebzeiten auf das Unternehmen selbst zu übertragen, also auf die GmbH etc. Der Verlust der Domain kann für ein Unternehmen existenzielle Auswirkungen haben. Rechtstipps zu Firmen-Domains finden Sie beispielsweise hier.

Shop-Accounts und Abonnements

Die meisten Shop-Accounts werden nach einigen Jahren, wenn sie nicht mehr benutzt werden, von den jeweiligen Inhabern gelöscht. Anders sieht es aus, wen Sie Abonnements abgeschlossen haben, beispielsweise über digitale Zeitschriften, TV-Angebote (Netflix etc.) oder anderes (Amazon Prime). Diese Anbieter werden die Gebühren weiterhin abbuchen. Sollte ihnen das nicht mehr gelingen, etwa weil das Konto aufgelöst wurde, so werden sie sich mit ihren  Forderungen an die Erben halten. Deshalb sollten Sie Ihre Abonnements auflisten und Ihren Erben die Möglichkeit geben, diese zu kündigen. Dazu werden sie in der Regel Sterbeurkunde und Erbschein benötigen. Einfacher ist es deshalb wenn Sie dies – bei einem absehbaren Tod – selbst erledigen.

Google-Account

Google hat sich für den Todesfall eigens etwas einfallen lassen, nämlich einen Service, der sich hinter dem etwas sperrigen Namen „Konto-Inaktivitätsmanager“ verbirgt. Sie finden ihn in Ihren persönlichen Einstellungen auf google hier:

https://www.google.com/settings/account/inactive?pli=1

Hier bestimmen Sie was passieren soll, wen Sie sich über längere Zeit nicht bei Google eingeloggt haben. Folgendes ist zu beachten:

Stellen Sie den „Zeitraum der Inaktivivät“ ein: Nach welcher Zeit soll Google Sie als inaktiv ansehen?

Was soll dann geschehen: Google kann Sie per SMS oder Email aufmerksam machen, dass Ihr Konto als inaktiv angesehen wird.

Wer soll noch informiert werden? Sie können Personen festlegen, die nach Ablauf der Inaktivität Ihren  Account übernehmen dürfen, beispielsweise um ihn zu löschen oder um in Ihrem Namen zu informieren.

Konto löschen: Wenn Sie dies wünschen, so wird Ihr Konto nach Ablauf der eingestellten Frist gelöscht. Dazu gehören dann auch Ihre Youtube-Videos oder -Listen, Google-Plus-Einträge, Ihre Daten im Google-Drive, Emails in Ihrem Postfach etc.

Facebook

Auch Facebook hat sich mit diesem Thema bereits beschäftigt. So können Sie in Ihren persönlichen Einstellungen eine/n NachlassverwalterIn bestimmen. Facebook schreibt dazu:

Ein Nachlasskontakt ist eine von dir ausgewählte Person, die im Todesfall dein Konto verwaltet. Diese Person kann beispielsweise einen Beitrag in deiner Chronik fixieren, auf neue Freundschaftsanfragen antworten und dein Profilbild aktualisieren. Allerdings kann sie nicht in deinem Namen posten oder deine Nachrichten sehen.

Über diese Seite kann ein/e solche/r NachlassverwalterIn den Tod mitteilen:

https://www.facebook.com/help/contact/228813257197480

Dazu ist eine Sterbeurkunde einzureichen. Anschließend kann der/die VerwalterIn festlegen, ob das Konto gelöscht werden soll, oder ob das Konto in den „Gedenkzustand versetzt“ werden soll. Dann bleiben alle öffentlichen Einträge bestehen.

Twitter

Twitter hat kein eigenes Prozedere für den Todesfall eines Nutzers vorgesehen. Mittels eines einfachen Kontaktformulars kann über den Tod informiert werden:

https://support.twitter.com/forms/privacy

Twitter-MitarbeiterInnen prüfen jeden Fall und löschen gegebenfalls Beiträge oder Fotos. Dies kann – so wie man hier und dort liest – aber einige Monate dauern.

LinkedIn

Ebenso verhält es sich bei den beruflichen Netzwerken LinkedIn (Formular: https://www.linkedin.com/help/linkedin/answer/2842?lang=de#!) und Xing, bei denen Ihre Erben den Support über Ihr  Ableben informieren können und dies mit einer Sterbeurkunde belegen müssen. Sie sollten bei diesen Netzwerken auch Ihre Nachlass-Verwalter explizit informieren, wenn Sie dort ein kostenpflichtiges Abonnement unterhalten, damit diese zeitnah gekündigt werden können.

 

 

Michael Ziegert
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