Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Selbstbestimmung bis zuletzt ist in einer demokratischen Gesellschaft ein wichtiges Thema. Die unantastbare Würde jedes Einzelnen gilt es demnach auch am Lebensende zu erhalten. Auf der Basis unserer demokratischen Ideale und Grundwerte entwickeln wir heute Maßstäbe für den Umgang mit Kranken, Behinderten und Sterbenden. Die Demokratie zieht ein in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und wirkt direkt ins Sterbezimmer hinein. Deshalb finden Sie bei uns auch ethische Grundlagentexte, die auf den ersten Blick wenig mit unserem Thema zu tun haben, auf den zweiten Blick schon …  Siehe auch: Selbstbestimmung bis zuletzt

ajel-pixabay-case-law-677940_1920Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO (United Nations Organisations) ist auf der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 verabschiedet worden. Darin streben die UN-Mitgliedsländer weltweit ein gemeinsames Ideal an, auf das man sich zubewegen und hinter das man nicht zurückfallen will. Der Zweite Weltkrieg mit all seiner Barbarei war gerade mal drei Jahre vorbei. Es geht in den Menschenrechten um die Fortführung und die Globalisierung der Ideale der Französischen Revolution von 1789.

Die Anerkennung der angeborenen Würde sowie der unveräußerlichen und gleichen Rechte der Menschen, das Streben nach Frieden und Gerechtigkeit in der Welt, die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen, das sind nur einige Werte, die in der UN-Charta für Menschenrechte formuliert werden. Immer noch sind wir von der Verwirklichung dieser Ideale weit entfernt.

Allein sie zu haben, als Werte zu verinnerlichen und nach deren Realisierung aufrichtig zu streben, das macht eine humanistische Gesinnung aus. Ohne die Menschenrechte, die auch in den EU-Verfassungen verankert wurden, gäbe es auch keine Hospiz-Charta. In den neueren ethisch motivierten Erklärungen zur Betreuung schwerstkranker oder auch behinderter Menschen in der EU und in Deutschland finden wir eine Übertragung der freiheitlichen demokratischen Ideale und Grundwerte auf besonders schutzbedürftige Menschen, Kranke, körperlich Beeinträchtigte und Sterbende.

Die UN-Charta ist ein politisches Statement. Die Charta für hilfs- und pflegebedürftige Menschen zum Beispiel enthält sowohl christliche als auch generell humanistische Werte und passt deshalb in jede pluralistische, demokratische Gesellschaft.

So gesehen, ist der Umgang mit Sterben und Tod in Deutschland von einer grundlegenden Ethik geprägt, die über das christliche Denken und Handeln hinausgeht. Wir sollten am Ball bleiben, denn auch bei uns klaffen Anspruch und Wirklichkeit oft auseinander. Es gibt noch viel zu tun.

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Lisa Freund
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