Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

geralt-pixabay-hand-77273_1920Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.,  der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. und die Bundesärztekammer sind Träger und Herausgeber dieser Charta. An einem runden Tisch haben zahlreiche Institutionen und Einzelpersonen an deren Gestaltung mitgewirkt und sie unterzeichnet. Ein Ziel ist es, die Bedürfnisse und Rechte sterbender Menschen in die politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozesse zu integrieren. Im Herbst 2015 hatten über 15.000 Institutionen und Einzelpersonen diese Charta unterschrieben. Sie erklären damit ihre Bereitschaft, die Umsetzung der formulierten Leitlinien und Ziele zu unterstützen.

Aus dem Vorwort zur aktuellen Auflage (2016):

Die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit dem Sterben und dem Tod konfrontiert sind.

Die fünf Leitsätze der Charta formulieren Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei immer der betroffene Mensch. …

Ziel der Charta ist es, im Rahmen einer Nationalen Strategie Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens zu begreifen, dies im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern und allen Menschen in Deutschland ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend einen gerechten Zugang zu einer würdevollen Begleitung und Versorgung am Lebensende zu ermöglichen – eine große Herausforderung für alle Mitwirkenden.

http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/files/dokumente/RZ_151124_charta_Einzelseiten_online.pdf

Lisa Freund
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